Arbeitnehmerüberlassung  im Gesundheitswesen

Arbeitnehmerüberlassung im Gesundheitswesen bietet hohe Flexibilität, schnelle Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal und administrative Entlastung, was besonders in Kliniken und Pflegeheimen mit schwankender Patientenzahl und Fachkräftemangel entscheidend ist. Gleichzeitig bleibt die Planungssicherheit für Kosten und Personalbedarf erhalten.

Wir unterstützen Sie zuverlässig bei Personalengpässen und stellen Ihnen qualifizierte Fachkräfte für kurzfristige, temporäre oder langfristige Einsätze zur Verfügung.

 

 

Charakteristiken der Arbeitnehmerüberlassung im Gesundheitswesen

 

Zeitlich befristete Einsätze

  • Arbeitnehmer werden für einen bestimmten Zeitraum an Kliniken oder Pflegeeinrichtungen überlassen.
  • Einsatzdauer kann von wenigen Stunden (z. B. für Vertretungen) bis zu mehreren Monaten reichen.

Flexibilität in der Personalplanung

  • Kliniken und Pflegeheime können Personal kurzfristig anpassen, je nach Patientenzahl, Krankheit oder Urlaubszeiten.
  • Einsatz in verschiedenen Abteilungen möglich.

Rechtlicher Rahmen

  • Geregelt durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Deutschland.
  • Zeitarbeitskräfte sind formal beim Personaldienstleister angestellt, nicht beim Einsatzbetrieb.

Qualifikation der Fachkräfte

  • Häufig sind die Fachkräfte bereits eingearbeitet und erfahren in kurzfristigem Einsatz.

Administrative Entlastung

  • Personaldienstleister übernehmen Recruiting, Vertragswesen, Lohnabrechnung und Sozialversicherungen.

 

 

Vorteile für Kliniken und Pflegeheime

 

Flexibler Personaleinsatz

  • Schnelle Reaktion auf Personalengpässe durch Krankheit, saisonale Schwankungen oder Notfälle.
  • Reduziert Überstunden des Stammpersonals.

Zeitersparnis im Recruiting

  • Keine aufwendige Eigenrekrutierung für kurzfristige Personalbedarfe.

Fachkräftesicherung

  • Zugang zu einem Pool erfahrener Fachkräfte 
  • Entlastung des Stammpersonals bei hoher Arbeitsbelastung.

Kostenkontrolle

  • Planbare Kosten für den Einsatzzeitraum.
  • Vermeidung von Überstunden oder Fehlbesetzungen

Flexibilität bei Personalstruktur

  • Anpassung der Personalstärke je nach Patientenzahl oder saisonaler Nachfrage.

Risikominimierung

  • Reduziert rechtliche und administrative Risiken im Beschäftigungsverhältnis.
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