Privat finanzierter Pflegedienst

Der Pflegedienst bietet nur private Pflege-, Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen an. Eine Abrechnung mit Krankenkassen ist nicht möglich, da kein Versorgungsvertrag besteht.

 

Unsere Preise orientieren sich an den Pflegesatzvergütungen, wie sie bei Pflegediensten mit einem Versorgungsvertrag der DKV (Deutsche Krankenversicherung) üblich sind.

 

Voraussetzung ist ein schriftlicher Privatpflegevertrag zwischen Pflegedienst und Patient (oder Angehörigen/Bevollmächtigten).

 

Folgende Leistungen sind nur privat abzurechnen:

  • Grundpflege: Körperpflege, Mobilisation, An- und Auskleiden, Ausscheidungen
  • Hauswirtschaft: Putzen, Einkaufen, Kochen
  • Betreuung: Begleitung, Alltagsassistenz
  • Medizinische Behandlungspflege: Injektionen, Verbände, Medikamente richten (nur privat)

 

Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Pflegeleistungen sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 16 UStG), während Betreuungs- oder Haushaltsleistungen ohne Pflegebezug umsatzsteuerpflichtig (19 %) sind.

Für wen ist ein privater Pflegedienst sinnvoll?

 

Ein privater Pflegedienst richtet sich an pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige, die ergänzend oder unabhängig von Leistungen der Pflegeversicherung individuelle Unterstützung wünschen und die Leistungen privat finanzieren. Im Mittelpunkt stehen Qualität, Zeit, Verlässlichkeit und persönliche Betreuung, die über die standardisierten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hinausgehen.

 

Besonders geeignet ist ein privater Pflegedienst für:

 

Pflegebedürftige mit geringem Pflegegrad (Pflegegrad 1 oder 2)

In diesen Pflegegraden stehen nur eingeschränkte Sachleistungen der Pflegekasse zur Verfügung. Ein privater Pflegedienst kann hier passgenaue Unterstützungsleistungen wie Betreuung, Aktivierung und Alltagshilfe anbieten, unabhängig von Leistungskomplexen und wirtschaftlichen Vorgaben der Pflegekassen.

 

Selbstzahlende Pflegebedürftige mit hohen Qualitäts- und Komfortansprüchen

Wenn der Fokus auf mehr Zeit pro Einsatz, individueller Betreuung, festen Bezugspersonen und flexiblen Einsatzzeiten liegt, bietet ein privater Pflegedienst eine hochwertige Alternative zur kassenfinanzierten Regelversorgung.

 

Als flexible Ergänzung zur Pflege durch Angehörige oder zum Pflegegeld

Private Pflegeleistungen können punktuell und bedarfsorientiert eingesetzt werden, z. B. abends, an Wochenenden oder zur Entlastung pflegender Angehöriger – ohne starre Minuten- oder Leistungsvorgaben.

 

Bei kurzfristigem oder vorübergehendem Unterstützungsbedarf

Ein privater Pflegedienst ermöglicht einen schnellen Einsatz ohne langwierige Genehmigungsverfahren, z. B. in Übergangsphasen nach Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten, bei Ausfall einer Pflegeperson oder bei zeitlich begrenztem Mehrbedarf.

 

Für Menschen mit besonderen Wünschen oder erhöhtem Betreuungsbedarf

Etwa bei dem Wunsch nach einer festen Bezugsperson, individueller Einsatzplanung, erhöhter zeitlicher Zuwendung oder Betreuung außerhalb der üblichen Taktung zugelassener Pflegedienste.

Abrechnung mit privatversicherten Patienten

 

Ein privater Pflegedienst ohne Kassenzulassung kann nicht direkt mit der PKV abrechnen. Der Patient begleicht die Kosten zunächst selbst und reicht die Rechnung anschließend bei PKV, Beihilfe oder Pflegezusatzversicherung ein, um eine Kostenerstattung zu erhalten (je nach Tarif).

 

Abrechnungsfähige Leistungen:

  • Behandlungspflege: (z. B. Injektionen, Verbände) – Abrechnung nach GOÄ oder eigener Preisliste, ärztliche Verordnung erforderlich. Private Versicherer prüfen nach medizinischer Notwendigkeit.
  • Grundpflege & Betreuung: (z. B. Körperpflege, Hilfe im Alltag) – Keine ärztliche Verordnung nötig. Abrechnung nach Stundenpreisen oder Pauschalen.

Abrechnung mit gesetzlich versicherten Patienten

 

Ein privater Pflegedienst ohne Kassenzulassung kann nicht direkt mit der GKV oder Pflegekasse abrechnen. Der Patient begleicht die Kosten zunächst selbst. Pflegegeld der Pflegekasse (bei Pflegegrad) kann die Ausgaben teilweise abdecken.

 

Voraussetzung:

  • Ärztliche Verordnung erforderlich für Behandlungspflege.
  • Privater Pflegevertrag zwischen Pflegedienst und Patient.

Abrechnungsfähige Leistungen:

  • Behandlungspflege: (z. B. Injektionen, Verbände) – Abrechnung nach GOÄ oder eigener Preisliste, mit ärztlicher Verordnung.
  • Grundpflege & Betreuung: (z. B. Körperpflege, Hilfe im Alltag) – Abrechnung nach Stundenpreisen oder Pauschalen.

Vorteile eines privat finanzierten Pflegedienstes gegenüber einem Pflegeheim

 

  • Eigenes Zuhause: Vertraute Umgebung, mehr Komfort und Sicherheit
  • Individuelle Pflege: Flexible Zeiten und persönliche Betreuung
  • Selbstbestimmung: Tagesablauf, Essenszeiten und Gewohnheiten bleiben selbst gewählt
  • Persönliche Beziehung: Feste Pflegekräfte, mehr Vertrauen und Kontinuität
  • Flexibilität: Pflege kann je nach Bedarf angepasst werden
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